Hausordnung

  • Wir gehen rücksichtsvoll, tolerant und freundlich miteinander um und unterlassen verbale und körperliche Gewalt (Beachten der Stopp-Regel). Wir akzeptieren die Schüleraufsichten.
  • Wir erscheinen rechtzeitig 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn zum Unterricht. Das Schultor wird um 07:50 Uhr deshalb geschlossen. Wir bitten um Pünktlichkeit.
  • Bei Unterrichtsausfall der Klassen 5 und 6 erscheinen diese erst zur angegebenen Stunde bzw. gehen nach Hause. Ein Einverständnis dafür muss von den Erziehungsberechtigten vorliegen.
  • Wir achten auf Sauberkeit und gehen sorgsam mit den Einrichtungsgegenständen und den Sachen aller um.
  • Wir verhalten uns im Schulhaus leise und rennen nicht.
  • Wir gehen in den großen Pausen auf den Hof.
  • Bei schlechtem Wetter beschäftigen wir uns unter Aufsicht im jeweiligen Raum.
  • Wir halten die Regeln im Speiseraum ein.
  • Mobile Sende- und Empfangsgeräte (wie Handys, Smartwatches usw.) schalten wir in der Schule aus.
  • Auf dem Schulgelände schieben wir die Fahrräder. Hunde warten vor dem Schulzaun.
  • Auf dem Schulhof achten wir auf die Natur und schützen die Pflanzen.
  • Wir verlassen nach Beendigung des Unterrichts bzw. der Hortbetreuung sowie der außerschulischen Veranstaltungen unverzüglich das Schulgelände, denn dieses ist kein öffentlicher Spielplatz.
  • Werden Kinder abgeholt, so sind die Flure nur als kurzzeitige Wartebereiche zu nutzen.

Verfahrensweise bei Regelverstoß gegen die Hausordnung

Nach den Prinzipien:

Zerstören           ->   reparieren, Wiedergutmachung
Beschmutzen    ->   säubern
Diebstahl           ->   zurückgeben

Die Schulkonferenz der Mahlsdorfer Grundschule hat für Verstöße gegen die Regeln der Hausordnung, die in unserer Schule und auf dem Schulweg gelten, folgende Vereinbarungen beschlossen:

Ermahnung, Gespräch mit Beteiligten, Info an die Eltern, Auswertung im Klassenrat/in der Lions-Quest-Stunde, gemeinsame Absprachen, Verwarnung, Tadel, Wiedergutmachung (§ 62 Schulgesetz), Androhung und Aussprache von Ordnungsmaßnahmen (Verweis, Ausschluss vom Unterricht oder Veranstaltungen – in diesen Fällen entscheidet die Klassenkonferenz nach § 63 Schulgesetz oder das Erzieher*innen-Team)

Zusätze:

Bei Verspätungen erfolgt der Eintrag ins Klassenbuch, Mitteilung an die Eltern und Nacharbeiten des Unterrichtsstoffes.

Handys und andere elektronische Geräte werden eingezogen und können erst am Ende des Schultages aus dem Sekretariat oder der Rezeption wieder abgeholt werden.

Wird die Natur auf dem Schulhof missachtet, können die Kinder zur Pflege der Beete mit Gartengeräten herangezogen werden.

 

Bitte beachten Sie außerdem:

Überall, wo Menschen miteinander leben, soll man bestimmte Regeln beachten.

Auch das Miteinander in der Schule wird durch eine Ordnung geregelt, nach der sich alle richten müssen.

Hausrecht

Das Hausrecht übt die Schulleiterin aus, im Freizeitbereich die koordinierende Erzieherin. Sie können es auf die Lehrer*innen bzw. Erzieher*innen übertragen. Deshalb gelten im Bereich der Schule die Anordnungen dieser Personen.

Schulhaus – Versicherungsschutz

Die Aufsichtspflicht der Schule (und somit auch der Versicherungsschutz) beginnt 07:30 Uhr und endet nach Verlassen des Schulgeländes. Vorher erfolgt aus diesem Grund kein Einlass!

Für Kinder, die zur Frühhortbetreuung (Beginn 06:00 Uhr) kommen, gilt: Die Aufsichtspflicht beginnt für diese Kinder mit der Eintragung ins Frühhort-Buch.

Der Schulhof

Die Einfahrt zum Schulhof bildet die Feuergasse. Hier und auf den Gehwegen in der Nähe des Schulgeländes darf nicht geparkt und gehalten werden. Bitte halten Sie beim Bringen und Abholen Ihrer Kinder die Straße mit Autos frei.

Schulversäumnisse (Krankheit oder Urlaub)

Kinder, die die Schule nicht besuchen können, müssen schon am 1. Tag bis 07:20 Uhr telefonisch oder schriftlich im Sekretariat entschuldigt werden (eine Entschuldigung per E-Mail an das Sekretariat bzw. die Klassenleitung ist nicht möglich!). Eine schriftliche Entschuldigung ist bei einer telefonischen Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nachzureichen.

Für bestimmte Anlässe (Familienfeier, Kuraufenthalte etc.) kann ihr Kind Urlaub bekommen. Dies muss vorher beim Klassenlehrer oder Klassenlehrerin (bis zu 3 Tagen) oder beim Schulleiter (wenn länger) beantragt werden.

Sportbefreiungen 

„Die Befreiung muss von den Erziehungsberechtigten schriftlich beantragt und begründet werden; ein Attest ist beizufügen. Auf das Attest kann bei vorübergehenden oder offenkundigen Behinderungen verzichtet werden.“ – aus AV Schulpflicht

Erziehungsvereinbarung

Bildung und Erziehung ist eine gemeinsame Aufgabe von Elternhaus/ Wohngruppe und Schule.

Kinder erreichen mehr, wenn Schule und Elternhaus/ Wohngruppe eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Darum schließen wir, Eltern, Erzieher/-innen und Lehrer/-innen der Mahlsdorfer Grundschule, folgende Erziehungsvereinbarung ab:

Wir, die Lehrer/-innen und Erzieher/-innen

… sorgen für eine angenehme Lern- und Spielatmosphäre.

… motivieren die Kinder zum Lernen und fördern und fordern jedes Kind nach seinen individuellen Fähigkeiten.

… informieren die Eltern über alle wichtigen Themen und die schulische Entwicklung ihres Kindes.

Wir, die Eltern und Erziehungsbeauftragten

… begegnen der Schule positiv, zeigen uns mitverantwortlich und unterstützen die Schule im Rahmen unserer Möglichkeiten. Wir beteiligen uns aktiv an Festen, Feiern und Klassenveranstaltungen.

… unterstützen die geltende Hausordnung und halten uns an die mit den Pädagogen getroffenen Absprachen.