Gremienarbeit

Gut informierte Eltern, die der Schule positiv und offen gegenüberstehen, sind nicht nur ein Garant für eine schöne und produktive Schulzeit ihrer Kinder, sie sind ein Gewinn für jede Schule und tragen das Schulleben. Deshalb unterstützen Sie uns bei der Schularbeit!

Eltern sind für uns ein tragender Pfeiler für die Gestaltung von Schul- und Klassenfesten, Projekten, von zusätzlichen Angeboten, für die Mitarbeit in den Gremien, dem Förderverein und als Elternvertreter/-innen.

Seien Sie dabei und helfen Sie aktiv mit, damit Ihr Kind eine schöne und aufregende Zeit in der Mahlsdorfer Grundschule hat.

Tipps für Eltern – Hilfe, ich muss in die Schule

Bezirkselternausschuss (BEA)

In jedem Bezirk wird ein Bezirkselternausschuss (BEA Marzahn-Hellersdorf) gebildet. Der Bezirkselternausschuss dient der Wahrnehmung der Interessen der Eltern in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat. Dem Bezirkselternausschuss gehören die von den Gesamtelternvertretungen gewählten Vertreter/-innen der Schulen im Bezirk an.

Der Bezirkselternausschuss wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder

  1. eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden,
  2. zwölf Vertreterinnen oder Vertreter für den Bezirksschulbeirat,
  3. zwei Vertreterinnen oder Vertreter für den Landeselternausschuss und
  4. eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Landesschulbeirat.

Detaillierte Informationen finden sie im Berliner Schulgesetz. Bitte klicken Sie hier.

Linksammlung 2022-2023 BEA

Brief BEA-Vorstand an neue BEA-Mitglieder

Landeselternausschuss (LEA)

Auf der Ebene der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ein Landeselternausschuss gebildet. Er dient der Wahrnehmung der schulischen Interessen der Eltern gegenüber der Senatsverwaltung sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat.

Der Landeselternausschuss besteht aus den in den Bezirkselternausschüssen gewählten Vertreter/-innen. Ferner gehören dem Landeselternausschuss von den Elternsprecher/-innen, die Mitglieder der Bezirksschulbeiräte sind, zwei Vertreter/-innen mit beratender Stimme an.

Die stimmberechtigten Mitglieder eines jeden Landesausschusses wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und drei Stellvertreter/-innen.

Detaillierte Informationen finden sie im Berliner Schulgesetz. Bitte klicken Sie hier.

Fachkonferenzen (FK)

Die Fachkonferenzen entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte über die Angelegenheiten, die den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über

  1. die Umsetzung der Rahmenlehrpläne für Unterricht und Erziehung,
  2. die fachbezogenen Regelungen für den fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht,
  3. die Auswahl der Lern- und Lehrmittel,
  4. die Koordinierung und Kursangebote für das betreffende Fach, den betreffenden Lernbereich oder den betreffenden Fachbereich,
  5. den zeitweise getrennten Unterricht für Schülerinnen und Schüler (§ 4 Abs. 9 BlnSchulG).

In den Fachkonferenzen wird regelmäßig über die wissenschaftliche Weiterentwicklung des Faches, des Lernbereichs oder des Fachbereichs sowie über die zugehörige Fachliteratur berichtet.

Mitglieder sind alle Lehrer/-innen, die die Lehrbefähigung für das jeweilige Fach haben oder die es unterrichten. Den Vorsitz führt ein/ eine gewählte Lehrkraft, der Mitglied der Fachkonferenz ist. Schulleitungsmitglieder können jederzeit an Fachkonferenzen teilnehmen. Des Weiteren nehmen auch Vertreter der Eltern (aus GEV)  und Schüler/-in stimmberechtigt teil.

Detaillierte Informationen finden sie im Berliner Schulgesetz. Bitte klicken Sie hier.

Gesamtkonferenz des pädagogischen Personals (GK)

An jeder Schule wird eine Gesamtkonferenz gebildet. Die Gesamtkonferenz ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen. Sie berät und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der schulischen Qualität.

Zwei Elternvertreter/-innen werden durch die Gesamtelternvertretung als beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz gewählt.

Die Gesamtkonferenz des pädagogischen Personals fördert die Zusammenarbeit der Lehrkräfte sowie die pädagogische und fachliche Kooperation mit anderen, insbesondere den benachbarten Schulen. Sie wählt aus ihrer Mitte…

  1. ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Schulkonferenz,
  2. zwei Mitglieder für den Bezirkslehrerausschuss oder den Lehrerausschuss Berufliche Schulen,
  3. bis zu vier Mitglieder in die erweiterte Schulleitung und
  4. je zwei Vertreterinnen oder Vertreter für die Gesamtschülervertretung und die Gesamtelternvertretung.

Die Gesamtkonferenz des pädagogischen Personals tritt mindestens dreimal im Jahr auf Einladung der Schulleiterin oder des Schulleiters zusammen.

Die Gesamtkonferenz entscheidet mit einfacher Mehrheit u. a. über…

  • Vorschläge für das Schulprogramm sowie die fachliche und pädagogische Entwicklung und innere Organisation der Schule,
  • Grundsätze für die Koordinierung und Auswertung der Unterrichtsgestaltung, der Unterrichtsmethoden sowie für die Lernerfolgskontrollen und anderen pädagogischen Beurteilungen,
  • Grundsätze für Art, Umfang und Verteilung der Klassenarbeiten
  • die Qualitätsstandards von verbindlichen grundsätzlichen Unterrichtsinhalten im Rahmen der schulischen Selbstgestaltungsmöglichkeiten sowie die Instrumente zur Evaluation und Sicherung der Qualität ihrer fachlichen und pädagogischen Arbeit,
  • Grundsätze für die Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien sowie die Auswahl von Lern- und Lehrmitteln,
  • Grundsätze der Verteilung der Lehrerstunden aus dem Gesamtstundenpool,
  • Grundsätze der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals an der Schule

Detaillierte Informationen finden sie im Berliner Schulgesetz. Bitte klicken Sie hier.

Schulkonferenz (SK) – ab §75 BlnSchulG

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal.

Die Schulkonferenz berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Sie kann gegenüber den anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben; die Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung dieser Konferenz beraten werden.

Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind

  1. die Schulleiterin oder der Schulleiter,
  2. vier von der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte gewählte Vertreterinnen oder Vertreter,
  3. vier von der Gesamtschülervertretung gewählte Schülerinnen oder Schüler ab Jahrgangsstufe 7 (Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 gehören der Schulkonferenz mit beratender Stimme an.),
  4. vier von der Gesamtelternvertretung gewählte Erziehungsberechtigte und
  5. eine von den Mitgliedern nach den Nummer 1 bis 4 vorgeschlagene und gewählte, der Schule nicht angehörende Person, die die Schule in der Wahrnehmung ihrer pädagogischen Aufgaben unterstützen soll.

Die in die Schulkonferenz zu wählenden Mitglieder werden innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr für zwei Jahre gewählt.

Die Schulkonferenz entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln u. a. über

  • die Verteilung und Verwendung von Personal- und Sachmitteln
  • das Schulprogramm
  • das Evaluationsprogramm der Schule
  • die Abweichungen von der Stundentafel
  • Grundsätze über den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde

Die Schulkonferenz entscheidet mit einfacher Mehrheit u. a. über

  • den täglichen Unterrichtsbeginn, die Stellung eines Antrags auf Einrichtung von Ganztagsangeboten und Einrichtung als Ganztagsschule,
  • die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens,
  • Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen,
  • Grundsätze der Schülerfahrten und Wandertage sowie über Vereinbarungen zu Schulpartnerschaften
  • Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung z.B. Handynutzung in der Schule)

Detaillierte Informationen finden sie im Berliner Schulgesetz. Bitte klicken Sie hier.

Gesamtelternvertretung (GEV) – §90 BlnSchulG

Die Elternsprecherinnen und Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden zusammen die Gesamtelternvertretung.

Die Gesamtelternvertretung vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten einer Schule. Die Gesamtelternvertretung kann Gesamtelternversammlungen einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten. Die Elternsprecherin oder der Elternsprecher der Schule lädt die Gesamtelternvertretung mindestens dreimal im Schuljahr ein.

Die Gesamtelternvertretung wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder

  1. eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher der Schule und bis zu drei Stellvertreter/-innen
  2. vier Mitglieder der Schulkonferenz,
  3. zwei Mitglieder des Bezirkselternausschusses,
  4. je zwei beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und der Fachkonferenzen sowie der Gesamtschülervertretung und
  5. je ein beratendes Mitglied weiterer Teilkonferenzen der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler an der Schule

Detaillierte Informationen finden sie im Berliner Schulgesetz. Bitte klicken Sie hier.

Als Gesamtelternsprecher an der Mahlsdorfer Grundschule wurde für das Schuljahr 2018/ 2019 Hr. Reinhard Lau gewählt. Sie können Hr. Lau unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

E-Mail: reinhardalau@yahoo.de

Brief von GEV-Vorstand an gewählte Elternvertreter vor der 1. GEV_2022-2023

Elternvertreter (EV)

Elternsprecher sind das Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Gewählt werden die Elternsprecher wenige Wochen nach Schuljahresbeginn. Der Klassenlehrer lädt zum ersten Elternabend des Schuljahres ein und die Eltern wählen zwei Vertreter aus ihrer Mitte. Die gewählten Elternvertreter bereiten zukünftige Elternabende vor und laden zu ihnen ein, sie wirken in der Gesamtelternvertretung  mit und treten generell als Vermittler zwischen den Eltern und der Schule auf. Das Amt des Elternsprechers wird in der Regel für ein Schuljahr ausgeübt. Sie bleiben also bis zur Neuwahl der Gesamtelternvertretung am Beginn des nächsten Schuljahres im Amt.

Elternsprecher…

  • sind das Sprachrohr der Kinder und Eltern
  • vertreten Interessen der Kinder und Eltern und tragen so zu deren Verwirklichung bei
  • beraten über Vorschläge und Wünsche der Eltern und leiten diese weiter
  • leiten Informationen zwischen Lehrerinnen und Eltern weiter
  • sind Mittler zwischen Elternschaft und LehrerInnen mit dem Ziel der gegenseitigen Unterstützung und des Gedankenaustauschs
  • können helfen, Interessen der Schule gegenüber Behörden zu vertreten
  • vermitteln bei Klassen- oder Schulproblemen, laden zu Gesprächen ein
  • unterstützen die LehrerInnen bei der Planung und Durchführung von Schulveranstaltungen, Projekten, Exkursionen, Klassenfahrten, Festen
  • unterstützen die LehrerInnen bei der Öffentlichkeitsarbeit (Tag der offenen Tür, Webseite, Zeitungsartikel, …)
  • leiten anfallende Aufgaben an die Eltern weiter und verteilen sie
  • können durch Zusammenarbeit mit der Schule helfen, gesteckte Ziele zu erreichen

Detaillierte Informationen finden sie im Berliner Schulgesetz. Bitte klicken Sie hier.